Vorstellen/Kennenlernen
Neue Teilnehmer können sich vorstellen und etwas zu ihrem Hintergrund schreiben.
13Aktuelles /Compliance News
Aktuelle Nachrichten mit Compliance-Bezug
107Geldwäsche/Terrorfinanzierung
Diskussionen betreffend Entwicklungen und Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorfinanzierung
10Finanzsanktionen/Embargoes
Diskussionen betreffend Entwicklungen und Anforderungen im Umfeld der Finanzsanktionen und Embargoes
8Sonstige strafbare Handlungen
Diskussionen betreffend Entwicklungen und Anforderungen zur Prävention von sonstigen strafbaren Handlungen
0Tax Compliance
Diskussionen betreffend Entwicklungen und Anforderungen im Themenfeld Tax Compliance
2Datenschutz
Diskussionen betreffend Entwicklungen und Anforderungen zur Einhaltung datenschutzrechtlichen Anforderungen
0MaRisk-Compliance
Diskussion von Maßnahmen zur Umsetzung und Einhaltung der wesentlichen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen
0Wertpapier-Compliance
Diskussionen betreffend Entwicklungen und Anforderungen im Themenfeld Wertpapier-Compliance
1Neue Gesetzesinitiativen
Zur Diskussion stehen neue Gesetzesinitiativen mit Compliance-Bezug.
1Publikationen
Benennung und Diskussion fachlichlicher Publikationen
1Sonstiges off topic
Alles ohne Compliance-Bezug, z.B. Stammtischthemen, Urlaub, Kulinarik, Privates
1Feedback zur Seite
Raum für Feedback zur Compliance-Circle Seite. Anmerkungen, Vorschläge und Änderungswünsche sind sehr willkommen!
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- Vorstellen/KennenlernenMein Name ist Andreas Winde. Ich bin seit über 25 Jahren in der Finanzdienstleistungsbranche tätig und habe mich in dieser Zeit auf die Bereiche Geldwäsche- und Sanktionscompliance spezialisiert. Meine berufliche Laufbahn als Angestellter begann bereits 1997 bei der Allianz Versicherungs AG in Leipzig und endete bei der Allianz Deutschland AG in München. Nach 15 Jahren in verschiedensten Versicherungsbereichen (Vertrieb, Betrieb, Stab, Betriebsorganisation) entschied ich mich, auszusteigen und startete meine Reise zunächst als selbständiger Unternehmensberater und später als Geschäftsführer einer auf AFC-Compliance spezialisierten Beratungsgesellschaft. In den vergangenen Jahren und verschiedenen Rollen konnte ich umfangreiche Erfahrungen in der Leitung von Projekten a) im Bereich Finanz- und Querschnittssysteme sowie b) in verschiedensten Compliance-Departments sammeln. Dabei entwickelte sich meine Passion und 'roter Faden', wie regulatorische Anforderungen in Finanzinstituten standardisiert und erfolgreich in die Aufbau- und Ablaufstrukturen implementiert werden können. Mit der Erfahrung aus vielen AML&CFT-Projekten in verschiedenen FI's verstehe ich mich selbst als Brückenbauer aus der Compliance-Einheit in die Geschäftsbereiche, die IT und das Management und somit als Rückendeckung für den/die Compliance-Officer/in. Mir fehlt zwar die juristische Ausbildung und somit auch Expertise, dennoch sehe ich mich selbst in der Lage, die verschiedenen Sprachen (Pain-points und Anforderungen) in den beteiligten Unternehmensbereichen zu verstehen und in die jeweilige Richtung 'zu übersetzen'. Ich freue mich darauf, mich in diesem Forum mit Ihnen auszutauschen und gern auch mit Rat bei Bedarf zur Seite zu stehen. Beste Grüße aus Leipzig, Andreas WindeGefällt mir
- Regul. / gesetzl. NeuerungenDie Administration von Präsident Trump hat beschlossen, Verstöße gegen den "Corporate Transparency Act" (US-Äquivalent zum deutschen Transparenzregister) nicht mehr zu sanktionieren, wenn dieser Pflichtverstoß von einem US-Bürger, US-Unternehmen oder deren wirtschaftlich Berechtigte begangen wird. Dies bedeutet, dass Nicht-Eintragungen faktisch ohne Konsequenzen bleiben. Die Meldepflichten für ausländische Unternehmen bleiben hingegen bestehen. Dies führt dazu, dass die USA eine zentrale Empfehlung der FATF nicht umsetzt. Eine Reaktion der FATF ist noch ausstehend. Quelle: Treasury Department Announces Suspension of Enforcement of Corporate Transparency Act Against U.S. Citizens and Domestic Reporting Companies | U.S. Department of the TreasuryGefällt mir
- Aktuelles /Compliance NewsFür alle, die es noch nicht mitbekommen haben, das 16. Sanktionspaket ist da. Dieses zielt auf die Sektoren Energie, Handel, Verkehr, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen. Betreffend der Verhinderung von Sanktionsumgehungen wurden gezielte Maßnahmen betreffend Belarus aufgenommen. Zusätzlich wurden bestehende Sanktionen hinsichtlich der Regionen Krim und Sewastopol und die von russischer Seite besetzten Gebiete Cherson, Luhansk und Saporischschja verschärft. Die EU Kommission gibt einen guten Überblick über die zentralen Elemente des Sanktionspakets, den ich hier mal unverändert übernehme: "MAẞNAHMEN GEGEN DIE UMGEHUNG VON SANKTIONEN • Das heutige Paket zielt auf 74 weitere Schiffe ab, wodurch sich die Gesamtzahl der gelisteten Schiffe auf 153 erhöht. Diese Schiffe gehören zur Schattenflotte oder haben zu den Energieeinnahmen Russlands beigetragen. • Mit den Maßnahmen wird ein neues Kriterium für die Aufnahme in die Liste hinzugefügt, das auf diejenigen abzielt, die den Betrieb unsicherer Öltanker unterstützen. • Das Paket sieht gezielte Ausfuhrbeschränkungen für 53 neue Unternehmen vor, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands unterstützen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Darunter sind 34 Unternehmen in anderen Ländern als Russland. ERWEITERUNG DER SANKTIONSLISTE • Das heutige Paket umfasst 83 zusätzliche Benennungen, darunter 48 Einzelpersonen und 35 Organisationen, etwa Unterstützer des russischen Militärkomplexes und an der Umgehung von Sanktionen, dem Tausch russischer Kryptowerte und dem Seeverkehr Beteiligte. • Mit dem 16. Paket wird auch ein weiteres neues Kriterium für die Aufnahme von Einzelpersonen und Organisationen hinzugefügt, die Teil des militärisch-industriellen Komplexes Russlands sind, ihn unterstützen oder davon profitieren. MAẞNAHMEN IM BEREICH HANDEL Verbot der direkten Einfuhr von russischem Aluminium: • Zusätzlich zu dem bereits geltenden Einfuhrverbot für verarbeitete Aluminiumerzeugnisse aus Russland umfasst dieses Paket ein Verbot der Einfuhr von Primäraluminium aus Russland in die EU. • Um einen reibungslosen Übergang für Unternehmen zu gewährleisten, wird ein Quotensystem eingeführt, das es erlaubt, 275 000 Tonnen (80 % der EU-Einfuhren im Jahr 2024) über einen Zeitraum von 12 Monaten zu nutzen. Die Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurden auf weitere Güter ausgeweitet, um Russland den Zugang zu Schlüsseltechnologien, die es auf dem Schlachtfeld einsetzt, abzuschneiden. Dies betrifft: • Chemische Ausgangsstoffe mit doppeltem Verwendungszweck zur Herstellung von Chlorpikrin und anderen Reizstoffen, die von Russland unter Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen als chemische Waffen eingesetzt werden; • Software im Zusammenhang mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen), die zur Herstellung von Waffen dienen, und Videospiel-Controller, die von der russischen Armee zur Steuerung von Drohnen auf dem Schlachtfeld eingesetzt werden; • Chromerze und Chromverbindungen aufgrund ihrer militärischen Anwendungen. Die begrenzten Ausnahmeregelungen für bestimmte Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittlichen Technologien, z. B. für medizinische Zwecke, wurden präzisiert und weiter verschärft, um eine wirksame Anwendung durch Zoll- und Genehmigungsstellen zu unterstützen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen für Industriegüter eingeführt und speziell auf Mineralien, Chemikalien, Stahl, Glasmaterialien und Feuerwerkskörper von besonderer militärischer Bedeutung abgezielt. MAẞNAHMEN IM ENERGIEBEREICH • Die EU hat beschlossen, die vorübergehende Verwahrung und die Überführung von russischem Rohöl oder russischen Erdölerzeugnissen in das Freizonenverfahren in EU-Häfen, die bisher zulässig war, wenn für das Öl die Preisobergrenze eingehalten und es in ein Drittland verbracht wurde, vollständig zu untersagen. • Mit dem Paket wird das Verbot der Bereitstellung von Gütern, Technologien und Dienstleistungen für die Fertigstellung von russischen LNG-Projekten auf Rohölprojekte in Russland, beispielsweise das Vostok-Ölprojekt, ausgeweitet. • Mit dem Paket wird das bestehende Softwareverbot ausgeweitet und die Ausfuhr, Lieferung oder Bereitstellung von Erdöl- und Erdgasexplorationssoftware nach Russland beschränkt. MAẞNAHMEN IM VERKEHRSBEREICH • Mit dem Paket wird das Flugverbot ausgeweitet, damit Luftfahrtunternehmen aus Drittländern, die Inlandsflüge innerhalb Russlands durchführen oder Luftfahrtgüter an russische Luftfahrtunternehmen oder für Flüge innerhalb Russlands liefern, in die Liste aufgenommen werden können. Wenn sie in die Liste aufgenommen werden, dürfen diese Fluggesellschaften die EU nicht mehr anfliegen. • Kraftverkehrsverbot: Um mögliche Schlupflöcher zur Umgehung bestehender Sanktionen zu schließen, wird im Rahmen des Pakets eine Änderung vorgenommen, mit der verhindert wird, dass der russische Eigentumsanteil an Kraftverkehrsunternehmen in der EU auf mehr als 25 % erhöht werden kann. MAẞNAHMEN IM BEREICH INFRASTRUKTUR • Vollständiges Transaktionsverbot für bestimmte russische Infrastrukturen: Dazu gehören zwei Moskauer Flughäfen (Wnukowo und Schukowski), vier Regionalflughäfen, der Wolgahafen Astrachan und der Hafen von Machatschkala am Kaspischen Meer. Die Seehäfen Ust-Luga und Primorsk an der Ostsee und Novorossiysk am Schwarzen Meer wurden ebenfalls aufgenommen. • Verbot der Erbringung von Bauleistungen durch EU-Wirtschaftsbeteiligte in Russland. MAẞNAHMEN IM FINANZSEKTOR Russland hat einen Großteil seiner Finanzströme über kleinere Banken umgeleitet. Mit dem 16. Paket werden unsere finanzsektorbezogenen Maßnahmen verstärkt. Insbesondere wurde(n): • 13 Finanzinstitute in die Liste der Organisationen aufgenommen, für die das Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr gilt; • 3 Banken in das Transaktionsverbot aufgenommen, da sie das System der russischen Zentralbank zur Übermittlung von Finanzmitteilungen (SPFS) nutzen, um die EU-Sanktionen zu umgehen; • das Transaktionsverbot ausgeweitet, um es der EU zu ermöglichen, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerten, die an der Umgehung der Ölpreisobergrenze beteiligt sind und Transaktionen mit gelisteten Schiffen der Schattenflotte erleichtern, in die Liste aufzunehmen. MAẞNAHMEN GEGEN DESINFORMATION • Aussetzung der in der EU stattfindenden oder auf die EU abzielenden Sendetätigkeiten von weiteren acht Medienunternehmen, da diese den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen und rechtfertigen." Hier sind die Quellen: EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland, Sixteenth package of restrictive measures against Russia, Drei Jahre nach Beginn der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine und seines Angriffskriegs gegen das Land: EU verabschiedet 16. Paket mit wirtschaftlichen und individuellen Sanktionen - ConsiliumGefällt mir