Als Teil einer neuen Anti-Geldwäsche-Novelle kommt eine Bargeldobergrenze. Diese beläuft sich auf 10.000 EUR. Hierauf einigten sich EU-Rat und Europaparlament. Eine formale Bestätigung ist noch anhängig.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Einsatzmöglichkeit für hohe bare Finanzflüsse einzuschränken, was das "waschen" entsprechender Finanzmittel weiter erschweren dürfte.
Das bisher öffentlich zugängliche Transparenzregister wird, einem früheren Urteil des EuGH folgend, hinsichtlich der Zugriffsmöglichkeiten eingeschränkt werden. So sollen künftig nur noch Behörden und Organisationen mit berechtigtem Interesse Zugang erhalten.
Quelle: Geldwäschegesetz: EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro (handelsblatt.com)