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Russland-Sanktionen: Das 20. Sanktionspaket der EU ist verabschiedet

Nachdem Ungarn am 22.04.26  seinen Widerstand gegen das EU-Hilfspaket für die Ukraine und weitere Russland-Sanktionen aufgegeben hat, wurde am 23.04.26 das 20. Sanktionspaket in Brüssel verabschiedet.


Die erneute Verschärfung der Sanktionen soll gemäß EU Kommission den Druck auf Russland erhöhen, Verhandlungen zu Bedingungen, die für die Ukraine akzeptabel sind, aufzunehmen. Während frühere Sanktionspakete im wesentlichen breitflächig sektorale Einschränkungen tangierten zielen die späteren Sanktionspakete, wie auch das aktuelle 20. Sanktionspaket, stärker auf eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen und das Schließen von umgehungsseitigen Schlupflöchern.


Hierbei fallen insbesondere nachfolgende Aspekte ins Auge:


Weitreichendere Bekämpfung von Sanktionsumgehung: Das 20. Sanktionspaket adressiert eine erstmalige Anwendung eines formellen Anti-Umgehungsinstruments, begleitet von einer breiten Listung von Nicht-EU-Wirtschaftsakteuren.


Massive Verschärfung von Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte: Mit dem neuen Sanktionspaket werden nunmehr 632 Schiffe gelistet sowie Versicherer, Drittlandsunternehmen und Hafeninfrastruktur (auch erstmals außerhalb von Russlands) adressiert. Der Sanktionsscope zielt damit auf das gesamte Ökosystem der Schattenflotte ab.


Vorbereitung eines vollständigen Transportverbots für russisches Öl: Während zuvor der Fokus auf einer Deckelung des Öl-Preises lag und korrespondierende Versicherungsleistungen und Dienstleistung adressiert wurden, wird über das 20. Sanktionspaket die Grundlage für ein mögliches vollständiges Verbot von Seetransportdienstleistungen geschaffen.


Neue Schutzmechanismen für rechtliche Vergeltungsmaßnahmen: Das Sanktionspaket bietet Schutz vor missbräuchlichen Klagen in Russland und die Möglichkeit, Schadenersatz bei Vollstreckung in Drittstaaten einzuklagen. Ferner dienen mögliche Sanktionen gegen Profiteure von Enteignungen als Abschreckung. Die Sanktionen gehen über den bisherigen Strafcharakter hinaus und dienen auch dem Schutz europäischer Wirtschaftsinteressen.


Das 20. Sanktionspaket markiert damit zwar keinen radikalen Bruch mit der bisherigen Sanktionspraxis, stellt aber durchaus eine wesentliche Weiterentwicklung dar. Die Maßnahmen entwickeln sich weg von breiten sektoralen Verboten, hin zu einer stärkeren Durchsetzung und Feinjustierung, bei gleichzeitiger Adressierung dieses Anspruchs an Drittparteien und einer zunehmenden Schließung von "Umgehungslücken". Belarus bleibt, wie an den aktuellen Verschärfungen zu sehen, weiterhin im Fokus von Brüssel.


Das 20. Sanktionspaket umfasst die nachfolgenden wesentlichen Elemente:


Maßnahmen betreffend des Energiesektors

o   Einträge zum russischen Energiesektor: 36 Einträge, die sowohl den vorgelagerten als auch den nachgelagerten Bereich des russischen Energiesektors abdecken, einschließlich der Exploration, Förderung, Raffination und des Transports von Erdöl

o   Ökosystem der Schattenflotte: Die Einnahmen aus russischen Ölexporten werden durch die Aufnahme weiterer Unternehmen der Schattenflotte, darunter auch solche, die in Drittländern tätig sind, sowie eines bedeutenden Seeversicherers und 46 weiterer Schiffe in die Liste weiter reduziert. Mit diesen Ergänzungen sind nun insgesamt 632 Schiffe der russischen Schattenflotte von der EU gelistet. Sie unterliegen einem Hafenzugangsverbot und einem Verbot der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Neben diesen zusätzlichen Listungen setzt die EU ihre Bemühungen gegenüber den Flaggenstaaten fort, um sicherzustellen, dass deren Register diesen Schiffen nicht gestatten, unter ihrer Flagge zu fahren. Während 46 Schiffe in die Sanktionsliste aufgenommen werden, werden in diesem 20. Paket auch 11 Schiffe von der Liste gestrichen, was zeigt, dass eine Streichung für Schiffe, die wieder die Vorschriften einhalten, möglich ist

o   Tankerverkäufe: Einführung von Schutzmaßnahmen bei Tankerverkäufen aus der EU, um eine Endnutzung in Russland zu verhindern. Eine spezielle Sorgfaltsprüfung durch EU-Verkäufer sowie eine obligatorische „No-Russia“-Klausel, die in Kaufverträge aufgenommen werden muss, sollen den Einsatz in der Schattenflotte verhindern. Eine neue Klausel zur Verschrottung von Schiffen der Schattenflotte wird die Außerdienststellung oder das „Recycling“ von Schiffen sowie den Austritt aus der Schattenflotte erleichtern

o   Verbot der Nutzung von Hafeninfrastruktur: Aufnahme von zwei russischen Häfen (Murmansk und Tuapse) sowie erstmals eines Hafens in einem Drittland (Karimun Oil Terminal in Indonesien) in die Liste aufgrund ihrer Verbindungen zur Schattenflotte und der Umgehung der Preisobergrenze für Öl

o   Künftiges Verbot von Seeverkehrsdienstleistungen für russisches Rohöl und russische Erdölprodukte: Das 20. Sanktionspaket enthält die Grundlage für ein künftiges Verbot des Transports von russischem Öl und russischen Erdölprodukten, in enger Abstimmung und Absprache mit der G7 und der Preisobergrenzen-Koalition (G7-Mitglieder und andere teilnehmende Länder). Der Rat wird unter Berücksichtigung einer angemessenen Auslaufphase entscheiden, wann das Verbot von Seeverkehrsdienstleistungen in Kraft treten soll. Dies würde die insgesamt verfügbare Transportkapazität für russisches Öl weiter verringern und damit Russlands Haupteinnahmequelle für seine Kriegsmaschinerie treffen

o   Wartung: ein neues Verbot von Wartungsdienstleistungen für russische LNG-Tanker und Eisbrecher. Dies untersagt die unverzichtbare Unterstützung russischer LNG-Exporte durch EU-Betreiber und schränkt Russlands Fähigkeit zur Instandhaltung seiner seegestützten Anlagen weiter ein

o   Verbot von LNG-Terminaldienstleistungen: Dies ermöglicht es Betreibern aus der Union, alle langfristigen Verträge mit russischen Betreibern zu kündigen

 

Maßnahmen betreffend des Finanzsektors

o   Russische Banken: Die neuen Maßnahmen erweitern das Verbot für EU-Akteure, Geschäfte mit zwanzig weiteren russischen Banken zu tätigen, wobei eng gefasste Ausnahmen gelten, beispielsweise für humanitäre Transaktionen. Damit steigt die Zahl der russischen Banken, denen der Zugang zum EU-Binnenmarkt verwehrt ist, auf 70

o   Andere Finanzdienstleister aus Drittländern, die Russland unterstützen: Die EU weitet das Transaktionsverbot auf vier Banken in Kirgisistan, Laos und Aserbaidschan aus, die die russischen Kriegsanstrengungen unterstützen, indem sie Sanktionen erheblich unterlaufen oder sich an das russische System für den Transfer von Finanznachrichten, das russische Bankennachrichtennetzwerk, anschließen

o   Russische Kryptodienste und -börsen: Das 20. Maßnahmenpaket umfasst ein vollständiges sektorales Verbot des Handels mit russischen Anbietern von Krypto-Vermögenswerten sowie mit dezentralen Plattformen, die den Handel mit Kryptowährungen ermöglichen, da diese zur Umgehung der Sanktionen genutzt werden

o   Kryptowährungen und digitale Zentralbankwährungen (CBDCs): Die neuen Maßnahmen verbieten die Nutzung (und die Unterstützung) der Kryptowährung RUBx, eines durch den Rubel gedeckten Stablecoins, sowie des digitalen Rubels, einer von der russischen Zentralbank entwickelten digitalen Währung, die eingerichtet wird, um die Umgehung von Sanktionen zu ermöglichen

o   Zahlungsdienste: Das Maßnahmenpaket verbietet Transaktionen mit Vermittlern in Russland und anderen Drittländern, die anbieten, internationale Transaktionen aus Russland zu erleichtern, um EU-Sanktionen zu umgehen

o   Neben den neuen Finanzmaßnahmen hat der Rat heute beschlossen, dass 5 Finanzunternehmen aus Drittländern von der Liste gestrichen werden

 

Maßnahmen betreffend des Handels mit Russland

Das Paket führt neue Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen sowie Verbote ein, um den militärisch-industriellen Komplex Russlands weiter zu schwächen und zu stören

 

Dazu gehören:

 

o   Neue Ausfuhrverbote für Waren nach Russland – von Gummi bis hin zu Traktoren – im Wert von über 365 Millionen Euro

o   Neue Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien, die für die militärischen Aktivitäten Russlands genutzt werden, wie Sprengstoffe, Laborglaswaren sowie Hochleistungsschmierstoffe und Schmierstoffadditive

o   Neue Beschränkungen für die Erbringung von Cybersicherheitsdienstleistungen für Russland

o   Neue Einfuhrverbote für Metalle, Chemikalien und Mineralien, die noch nicht unter Sanktionen stehen, im Wert von über 530 Millionen Euro

o   Eine Quote für Ammoniak, um bestehende Einfuhren zu begrenzen

 

Maßnahmen betreffend des Handels mit Russland

o   Listungen von 58 Unternehmen und mit ihnen verbundene Personen aus dem russisch militärisch-industriellen Komplex.

o   Hintergrund ist deren Beteiligung an der Entwicklung und Herstellung von Militärgütern wie Drohnen.

o   Darüber hinaus umfassen die Listen Lieferanten aus Drittländern, die kritische Hightech-Güter liefern, darunter Unternehmen mit Sitz in China, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Usbekistan, Kasachstan und Belarus, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder Waffensysteme an den russischen militärisch-industriellen Komplex geliefert haben.

 

Maßnahmen zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen

o   Erstmalige Anwendung des „Instruments zur Bekämpfung der Umgehung“: Die EU wird Fälle nicht ignorieren, in denen EU-Sanktionen von Exporteuren in Drittländern systematisch umgangen werden, die sanktionierte EU-Waren nach Russland reexportieren. Diese Maßnahme geschieht vor dem Hintergrund, da die Kirgisische Republik es gemäß EU Kommission systematisch und beharrlich versäumt hat, den Verkauf, die Lieferung, den Transfer oder den Export bestimmter aus der EU importierter Werkzeugmaschinen und bestimmter Telekommunikationsausrüstung nach Russland zu verhindern, die dort zur Herstellung von Drohnen und Raketen verwendet werden. Diese risikoreichen Güter ermöglichen es Russland, seine illegale militärische Aggression gegen die Ukraine fortzusetzen und seine Kriegsführungsfähigkeit aufrechtzuerhalten

o   Mit diesem Paket werden 60 Einrichtungen in die Liste derjenigen aufgenommen, die den russischen militärisch-industriellen Komplex direkt oder indirekt unterstützen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Dazu gehören 32 in Russland ansässige Einrichtungen und 28 in Drittländern (China, einschließlich Hongkong, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate und Thailand).

 

Zusätzliche Listungen

o   Das Sanktionspaket umfasst 120 weitere Einträge, darunter 33 Personen und 83 Organisationen, was zu einem Einfrieren von Vermögenswerten und einem Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für diese führt sowie – im Falle von Personen – auch zu Reiseverboten.

o   Zusätzlich verhängt die EU auch Sanktionen gegen Oligarchen, Personen, die an der Entführung von Kindern aus der Ukraine beteiligt sind, Propagandisten und Personen, die für die Plünderung von Kulturgütern verantwortlich sind.

 

Schutz vor rechtlichen Vergeltungsmaßnahmen

o   Das neue Sanktionspaket bietet EU-Unternehmen zusätzlichen Rechtsschutz vor Vergeltungsmaßnahmen der russischen Regierung, indem es den Gerichten der Mitgliedstaaten ermöglicht, Russen, die missbräuchliche Klagen vor russischen Gerichten erheben, mit Geldstrafen zu belegen.

o   Ergänzend ermöglicht das Sanktionspaket EU-Unternehmen, Schadensersatz zu verlangen, falls missbräuchliche Urteile in anderen Drittländern als Russland vollstreckt werden.

o   Ferner ermöglicht es dem Rat, ein Transaktionsverbot gegen Unternehmen und Einzelpersonen aus Drittländern zu verhängen, die bei der Vollstreckung solcher Maßnahmen kooperieren.

o   Das 20. Paket führt zudem ein Transaktionsverbot gegen russische Wettbewerber ein, die sich die de facto unrechtmäßigen Enteignungen von EU-Unternehmen durch die Regierung der Russischen Föderation zunutze machen.

o   Darüber hinaus führen die Maßnahmen ein Transaktionsverbot gegen jene Russen ein, die geistige Eigentumsrechte von EU-Unternehmen in Russland ohne deren Zustimmung stehlen und nutzen.

 

Zusätzliche Maßnahmen

o   Bekämpfung von Propaganda: Die neuen Maßnahmen zielen auch auf sogenannte Spiegelseiten („mirror outlets“) ab, die das Sendeverbot umgehen, indem sie online dieselben Inhalte verbreiten wie die als Propagandamedien gelisteten Sender (wie Russia Today, Sputnik usw.). Die Verbreitung der Inhalte dieser Spiegelseiten und Domains wird in der EU ebenfalls verboten. Dies wird die schnellere Entfernung oder Sperrung von Online-Seiten erleichtern, die als Proxys oder Klone der Kanäle offizieller Medien fungieren

o   Schutz der EU-Forschung: Neue Maßnahmen, die die Annahme von Finanzmitteln, einschließlich Spenden oder Zuschüssen, von der russischen Regierung im Bereich Forschung und Innovation verbieten. Dies gilt für Forschungsinstitute, Hochschuleinrichtungen und andere Einrichtungen in der EU sowie für Personen, die mit diesen Einrichtungen in Verbindung stehen


Das Sanktionsaket spiegelt zudem bestimmte Bestimmungen in Bezug auf Handel, Finanzen, Dienstleistungen und den Rechtsschutz von EU-Unternehmen im Sanktionsregimes gegen Belarus.



 
 
 

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